Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse.
Sie haben natürlich Anspruch auf Kostenersatz Ihrer Kasse. Die von uns gestellte Honorarnote reichen Sie nach
Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sie erhalten dann maximal 80 % eines vergleichbaren Kassenarzthonorares rückerstattet.
Die Einreichung Ihrer Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir für Sie, wenn Sie unser
Honorar bar bzw. mit Karte bezahlen.